Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Jänner 2009 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Zurndorf
StF: LGBl. Nr. 13/2009
Aufgrund des § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 77 Abs. 2 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 14/2008, wird verordnet:
§ 1
Für die Gemeinde Zurndorf wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
(1) Als Wahltag wird der 19. April 2009 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl wird der 10. Mai 2009 bestimmt.
§ 3
Stichtag für die Neuwahl des Bürgermeisters ist der 20. Jänner 2009.