Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. Oktober 2009 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Wörterberg
StF: LGBl. Nr. 71/2009
Aufgrund des § 3 Abs. 1 der Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 14/2008, in Verbindung mit § 77 Abs. 2 und 4 GemWO 1992 wird verordnet:
§ 1
Für die Gemeinde Wörterberg wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
(1) Als Wahltag wird der 31. Jänner 2010 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl wird der 21. Feber 2010 bestimmt.
§ 3
Stichtag für die Neuwahl des Bürgermeisters ist der 3. November 2009.