Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Juni 2010, mit welcher die Heimbeiträge für die im Heim für Schülerinnen und Schüler der Landesberufsschule Eisenstadt untergebrachten Schülerinnen und Schüler neu festgesetzt werden
StF: LGBl. Nr. 40/2010br /
Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Burgenländischen Pflichtschulgesetzes 1995, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 76/2008, wird verordnet:
Art. 1
Die für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der im Heim für Schülerinnen und Schüler der Landesberufsschule untergebrachten Schülerinnen und Schüler einzuhebenden Beiträge (Heimbeiträge) werden mit Wirkung vom 6. September 2010 wie folgt neu festgelegt:
64,00 Euro für vollinterne Schülerinnen und Schüler