Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Juli 2010 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Potzneusiedl
StF: LGBl. Nr. 43/2010
Aufgrund des § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 77 Abs. 2 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 14/2008, wird verordnet:
§ 1
Für die Gemeinde Potzneusiedl wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
(1) Als Wahltag wird der 17. Oktober 2010 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl wird der 14. November 2010 bestimmt.
§ 3
Stichtag für die Neuwahl des Bürgermeisters ist der 20. Juli 2010.