Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. März 2012 über die Ausschreibung der allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters (Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2012)
StF: LGBl. Nr. 49/2012
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 1/2012, in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und 2 sowie § 17 Abs. 5 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 33/2010, wird verordnet:
§ 1
Im Burgenland werden die allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
(1) Als Wahltag wird der 7. Oktober 2012 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 4. November 2012 bestimmt.
§ 3
Stichtag für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters ist der 10. Juli 2012.