Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 13. August 2012 betreffend die Aufhebung der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Kohfidisch vom 31. Juli 2012, ohne Zahl, mit der eine straßenpolizeiliche Regelung für das Gemeindegebiet der Gemeinde Kohfidisch getroffen wird
StF: LGBl. Nr. 62/2012
Auf Grund der §§ 23 und 89 Abs. 2 Bgld. Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, idgF, wird verfügt:
Art. 1
Die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Kohfidisch vom 31. Juli 2012, ohne Zahl, mit der eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf den Grundstücken Nr. 4140 und 4189 der KG Kohfidisch erlassen wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.