Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, Salzburg und Wien | Omnilex
20000952•Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, Salzburg und Wien
Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, Salzburg und Wien
20000952Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, Salzburg und WienAnnouncement01.11.2013
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 5. November 2013 betreffend das Wirksamwerden der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen gegenüber den Ländern Salzburg und Wien
StF: LGBl. Nr. 53/2013
Gemäß § 2 Bgld. Verlautbarungsgesetz 1990, LGBl. Nr. 17/1991, wird kundgemacht:
Im RIS seit
08.11.2013
Art. 1 Im RIS seit
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, LGBl. Nr. 47/2013, wird gemäß ihrem Abschnitt II Abs. 3 mit 1. November 2013 gegenüber den Ländern Salzburg und Wien wirksam.