Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 19. November 2013 über die Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Landtages
StF:LGBl. Nr. 70/2013
Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Landtagswahlordnung 1995 - LTWO 1995, LGBl. Nr. 4/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 67/2012, wird kundgemacht:
§ 1
Aufgrund des Ergebnisses der Volkszählung vom 31. Oktober 2011 entfällt auf die im § 2 Abs. 2 LTWO 1995 angeführten Wahlkreise folgende Zahl von Mandaten:
Wahlkreis
Gebiete
Mandate
Wahlkreis 1
politischer Bezirk Neusiedl am See
7 Mandate
Wahlkreis 2
Freistädte Eisenstadt und Rust sowie
politischer Bezirk Eisenstadt-Umgebung
7 Mandate
Wahlkreis 3
politischer Bezirk Mattersburg
5 Mandate
Wahlkreis 4
politischer Bezirk Oberpullendorf
5 Mandate
Wahlkreis 5
politischer Bezirk Oberwart
7 Mandate
Wahlkreis 6
politischer Bezirk Güssing
3 Mandate
Wahlkreis 7
politischer Bezirk Jennersdorf
2 Mandate
§ 2
Die Verteilung der Mandate gemäß § 1 ist allen Wahlen des Landtages zugrunde zu legen, die vom Wirksamkeitsbeginn der Kundmachung an bis zur Verlautbarung der Kundmachung der Mandatsverteilung aufgrund der jeweils nächsten Volkszählung stattfinden.