Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. Oktober 2014 über die Ausschreibung der Neuwahlen des Bürgermeisters für die Marktgemeinde Großhöflein
StF: LGBl. Nr. 40/2014
Auf Grund des § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 77 Abs. 2 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 31/2014, wird verordnet:
§ 1
Für die Marktgemeinde Großhöflein wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
(1) Als Wahltag wird der 11. Jänner 2015 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 8. Februar 2015 bestimmt.
§ 3
Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 14. Oktober 2014.