Halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen 2015-2018; Wien | Omnilex
20001057•Halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen 2015-2018; Wien
Halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen 2015-2018; Wien
20001057Halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen 2015-2018; WienAnnouncement01.01.2016
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 16. Febraur 2016 über das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in den Kindergartenjahren 2015/16, 2016/17 und 2017/18 zwischen dem Bund und dem Land Wien
StF: LGBl. Nr. 6/2016
Gemäß § 2 Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015, LGBl. Nr. 65/2014, wird kundgemacht:
Im RIS seit
23.02.2016
Art. 1 Im RIS seit
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in den Kindergartenjahren 2015/16, 2016/17 und 2017/18, LGBl. Nr. 61/2015, ist gemäß ihrem Art. 15 Abs. 3 mit 1. Jänner 2016 gegenüber dem Land Wien wirksam geworden.