20001138•Umfahrung Therme Lutzmannsburg
20001138Umfahrung Therme LutzmannsburgOrdinance09.08.2017
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}Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Juli 2017, mit der die Änderung des Straßenverlaufes der L 225 Lutzmannsburger Straße bestimmt wird (Umfahrung Therme Lutzmannsburg)
StF: LGBl. Nr. 52/2017
Auf Grund des § 4 Abs. 5 und 6 des Burgenländischen Straßengesetzes 2005, LGBl. Nr. 79/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013, wird verordnet:
Im RIS seit
09.08.2017
Der Straßenverlauf des neuen Abschnittes der L 225 Lutzmannsburger Straße (Umfahrung Therme Lutzmannsburg) wird wie folgt bestimmt:
Im RIS seit
09.08.2017
(1) Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßenachse aus der Anlage 1 (Trassenverordnungsplan, Zl. A5/2.225#2235-10000-6-2017) zu ersehen. Die Festlegung der Straßenachse erfolgt auf Grundlage des Projektes Nr. 2235, welches beim Amt der Burgenländischen Landesregierung zur öffentlichen Einsicht aufliegt.
(2) Der neue Straßenabschnitt ist ab der Verkehrsfreigabe durch die Landesstraßenverwaltung eine öffentliche Straße und ab diesem Zeitpunkt dem Gemeingebrauch gewidmet. Die bisherige Landesstraße zur Therme Lutzmannsburg (ab km 9,315) wird gleichzeitig als Landesstraße aufgelassen.
Im RIS seit
09.08.2017
Im RIS seit
09.08.2017