Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 5. Juni 2018 über die Ausschreibung der Wiederholungswahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters in der Marktgemeinde Deutschkreutz (Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2017)
StF: LGBl. Nr. 28/2018
Auf Grund des § 77 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und 2 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2017, wird verordnet:
Im RIS seit
13.06.2018
§ 1 Im RIS seit
Für die Marktgemeinde Deutschkreutz wird infolge teilweiser Aufhebung der am 1. Oktober 2017 stattgefundenen Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters durch die Landeswahlbehörde die Wiederholung der Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Marktgemeinde Deutschkreutz ab dem Zeitpunkt der Kundmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters ausgeschrieben.
Im RIS seit
13.06.2018
§ 2 Im RIS seit
(1) Als Wahltag wird der 9. September 2018 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 7. Oktober 2018 bestimmt.
Im RIS seit
13.06.2018
§ 3 Im RIS seit
Als Stichtag für die Wiederholungswahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters in der Marktgemeinde Deutschkreutz bleibt der für die aufgehobenen Wahlen festgelegte 4. Juli 2017 aufrecht.