Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. März 2019 betreffend die Verlegung des Straßenverlaufes der B 57 Güssinger Straße von km 42,995 bis km 44,726
StF: LGBl. Nr. 23/2019
Auf Grund des § 4 Abs. 5 und 6 des Burgenländischen Straßengesetzes 2005, LGBl. Nr. 79/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 80/2018, wird verordnet:
Im RIS seit
05.04.2019
§ 1 Im RIS seit
Der Straßenverlauf des neuen Abschnittes der B 57 Güssinger Straße wird von km 42,995 bis km 44,726 wie folgt bestimmt:
Im RIS seit
05.04.2019
§ 2 Im RIS seit
(1) Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßenachse aus der Anlage 1 (Trassenverordnungsplan, Projekt Nr. 2262, Maßstab 1 : 2000) zu ersehen. Die Festlegung der Straßenachse erfolgt auf Grundlage des Projektes Nr. 2262, welches beim Amt der Burgenländischen Landesregierung zur öffentlichen Einsicht aufliegt.
(2) Der neue Straßenabschnitt ist ab der Verkehrsfreigabe durch die Landesstraßenverwaltung eine öffentliche Straße und ab diesem Zeitpunkt dem Gemeingebrauch gewidmet.