Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 30. Juni 2021, mit der die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Badersdorf vom 05.03.2021, ohne Zahl, mit der aufgrund von Bauarbeiten Verkehrsbeschränkungen auf Güterwegen verfügt werden, aufgehoben wird
StF: LGBl. Nr. 38/2021
Gemäß §§ 82 und 89 Abs. 2 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Gesetzes Nr. 5/2021, wird verordnet:
Im RIS seit
06.07.2021
Art. 1 Im RIS seit
Die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Badersdorf vom 05.03.2021, ohne Zahl, mit der aufgrund von Bauarbeiten Verkehrsbeschränkungen auf Güterwegen verfügt werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.