Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 05.07.2021, mit der die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Mischendorf vom 17.03.2021, Zahl: 700000/Fasz 2021, mit der aufgrund von Bauarbeiten Verkehrsbeschränkungen auf Güterwegen verfügt werden, aufgehoben wird
StF: LGBl. Nr. 47/2021
Gemäß §§ 82 und 89 Abs. 2 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Gesetzes Nr. 5/2021, wird verordnet:
Im RIS seit
12.07.2021
Art. 1 Im RIS seit
Die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Mischendorf vom 17.03.2021, Zahl: 700000/Fasz 2021, mit der aufgrund von Bauarbeiten Verkehrsbeschränkungen auf Güterwegen verfügt werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.