Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 30. November 2021 über die Auflösung des Gemeindeverbandes Leithaprodersdorf-Wimpassing an der Leitha
StF: LGBl. Nr. 83/2021
Auf Grund des § 46a Abs. 1 Gemeindebedienstetengesetz 1971, LGBl. Nr. 13/1972, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 84/2016, in Verbindung mit § 20 Abs. 2 und § 17 Abs. 1 lit. b des Bgld. Gemeindeverbandsgesetzes, LGBl. Nr. 20/1987, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 72/2019, wird verordnet:
Im RIS seit
09.12.2021
§ 1 Im RIS seit
Der aus den Gemeinden Leithaprodersdorf und Wimpassing an der Leitha bestehende Gemeindeverband Leithaprodersdorf-Wimpassing an der Leitha wird aufgelöst.
Im RIS seit
09.12.2021
§ 2 Im RIS seit
In das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis des Gemeindeverbandes Leithaprodersdorf-Wimpassing an der Leitha tritt als Rechtsnachfolger dieses Gemeindeverbandes mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2022 die Gemeinde Leithaprodersdorf ein.
Im RIS seit
09.12.2021
§ 3 Im RIS seit
Die Aufteilung des Vermögens auf die verbandsangehörigen Gemeinden erfolgt im folgenden Verhältnis:
Gemeinde Leithaprodersdorf: 50%
Gemeinde Wimpassing an der Leitha: 50%
Im RIS seit
09.12.2021
§ 4 Im RIS seit
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.