Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2022 über die Ausschreibung der allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters (Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2022)
StF: LGBl. Nr. 48/2022
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 92/2021, in Verbindung mit den §§ 16 Abs. 1 und 2 sowie 17 Abs. 5 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 71/2021, wird verordnet:
Im RIS seit
05.07.2022
§ 1 Im RIS seit
Im Burgenland werden die allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters ausgeschrieben.
Im RIS seit
05.07.2022
§ 2 Im RIS seit
(1) Als Wahltag wird der 2. Oktober 2022 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 23. Oktober 2022 bestimmt.
Im RIS seit
05.07.2022
§ 3 Im RIS seit
Stichtag für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters ist der 5. Juli 2022.