Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Jänner 2023 betreffend die Übertragung von behördlichen Zuständigkeiten der Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012, der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967, des Kraftfahrgesetzes 1967, der Straßenverkehrsordnung 1960 sowie der Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung 1994 (Bgld. BH-Übertragungsverordnung - Verkehrsdelikte)
StF: LGBl. Nr. 5/2023
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Burgenländischen Bezirkshauptmannschaften-Gesetzes, LGBl. Nr. 42/2019, wird verordnet:
Im RIS seit
30.01.2023
§ 1 Im RIS seit
Bei folgenden Verwaltungsübertretungen wird in den spezifisch genannten Angelegenheiten die behördliche Zuständigkeit von der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See auf die Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen:
Im RIS seit
30.01.2023
§ 2 Im RIS seit
(1) Diese Verordnung, LGBl. Nr. 5/2023, tritt mit 01.02.2023 in Kraft.
(2) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung LGBl. Nr. 5/2023 anhängigen Verfahren sind von der bis dahin zuständigen Behörde weiterzuführen.