Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Juli 2023, über die Überleitung des Gemeindeverbandes Stotzing-Loretto in den „Gemeindebedienstetenverband Stotzing-Loretto“
StF: LGBl. Nr. 57/2023
Auf Grund des § 18 Abs. 1 und 4 Bgld. Gemeindeverbandsgesetz, LGBl. Nr. 20/1987, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 72/2019, wird verordnet:
Im RIS seit
10.08.2023
§ 1 Im RIS seit
Der nach dem Gemeindebedienstetengesetz 1971, LGBl. Nr. 13/1972, gegründete Gemeindeverband Stotzing-Loretto wird als Gemeindeverband nach dem Bgld. Gemeindeverbandsgesetz, LGBl. Nr. 20/1987, gebildet (übergeleitet).
Im RIS seit
10.08.2023
§ 2 Im RIS seit
Der Verband trägt den Namen „Gemeindebedienstetenverband Stotzing-Loretto“. Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Stotzing.
Im RIS seit
10.08.2023
§ 3 Im RIS seit
Die Satzung des Gemeindebedienstetenverbandes Stotzing-Loretto wird erlassen (Anlage 1).
Im RIS seit
10.08.2023
§ 4 Im RIS seit
Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Dezember 1990 über die Bildung des Gemeindeverbandes Stotzing-Loretto, LGBl. Nr. 2/1991, wird aufgehoben.
Im RIS seit
10.08.2023
Anl. 1 Im RIS seit
Im RIS seit
10.08.2023