Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. Oktober 2023, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Gerersdorf-Sulz aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen wird (Bau-Übertragungs-Verordnung Gerersdorf-Sulz)
StF: LGBl. Nr. 65/2023
Auf Antrag der Gemeinde Gerersdorf-Sulz wird gemäß § 58 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 18/2022, die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen: