Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. Mai 2024, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde Mörbisch am See aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung übertragen wird (Bau-Übertragungs-Verordnung Mörbisch am See)
StF: LGBl. Nr. 29/2024
Auf Antrag der Gemeinde Mörbisch am See wird gemäß § 58 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 18/2022, die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung übertragen: