Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 29. Oktober 2024, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Burgenländischen Jagdgesetz 2017 neu festgesetzt wird (Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2025)
StF: LGBl. Nr. 77/2024
Auf Grund des § 68 Abs. 1 des Burgenländischen Jagdgesetzes 2017 - Bgld. JagdG 2017, LGBl. Nr. 24/2017, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 37/2024, wird verordnet:
Im RIS seit
13.11.2024
§ 1 Im RIS seit
Die Höhe der Jagdkartenabgabe wird mit folgenden Beträgen festgesetzt:
Im RIS seit
13.11.2024
§ 2 Im RIS seit
Die Jagdkartenabgabe gilt für Jagdkarten des Jagdjahres 2025, das ist vom 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025.
Im RIS seit
13.11.2024
§ 3 Im RIS seit
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft; gleichzeitig tritt die Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2024, LGBl. Nr. 66/2023, außer Kraft.