Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 16.12.2024, mit der entsprechend dem Teilungsplan des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, Dipl.-Ing. Andreas Schmaldienst, GZ: 1234/23, Trennstücke dem öffentlichen Gut gewidmet werden, aufgehoben wird
StF: LGBl. Nr. 17/2025
Gemäß §§ 82 und 89 Abs. 2 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Gesetzes Nr. 5/2021, wird verordnet:
Im RIS seit
05.05.2025
Art. 1 Im RIS seit
Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 16.12.2024, ohne Zahl, mit der entsprechend dem Teilungsplan des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, Dipl.-Ing. Andreas Schmaldienst, GZ: 1234/23, vom 07.10.2024, Trennstücke dem öffentlichen Gut gewidmet werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.
Im RIS seit
05.05.2025