Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. November 2025, mit der die Auflösung des Gemeindeverbandes „Personennahverkehr Unteres Pinka- und Stremtal” aufsichtsbehördlich genehmigt wird
StF: LGBl. Nr. 91/2025
Auf Grund des § 17 Abs. 2 des Bgld. Gemeindeverbandsgesetzes, LGBl. Nr. 20/1987, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 72/2019, wird verordnet:
Im RIS seit
26.11.2025
§ 1 Im RIS seit
Der aus den Gemeinden Bildein, Eberau, Güssing, Moschendorf und Strem bestehende Gemeindeverband „Personennahverkehr Unteres Pinka- und Stremtal“ wird aufgelöst.
Im RIS seit
26.11.2025
§ 2 Im RIS seit
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft; gleichzeitig tritt die Verordnung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Personennahverkehr Unteres Pinka- und Stremtal“, LGBl. Nr. 57/2002, außer Kraft.