Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 2. Dezember 2025 über Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest 2026 (Burgenländische ASP-Präventionsverordnung 2026)
StF: LGBl. Nr. 96/2025
Auf Grund des § 94 Abs. 2 des Burgenländischen Jagdgesetzes 2017 - Bgld. JagdG 2017, LGBl. Nr. 24/2017, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 37/2024, wird verordnet:
Im RIS seit
12.12.2025
§ 1 Im RIS seit
Außerkrafttretensdatum
Die Jagd auf Schwarzwild zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ist mit elektronischen Zieleinrichtungen, wie Restlichtverstärkern, Thermalzielfernrohren oder Wärmebildkameras erlaubt.
Im RIS seit
12.12.2025
§ 2 Im RIS seit
Außerkrafttretensdatum
Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft und am 31. Dezember 2026 außer Kraft.