Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21.
Dezember 1999 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden
Neusiedl am See und Gols | Omnilex
LGBL_BU_20000113_3•Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21.
Dezember 1999 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden
Neusiedl am See und Gols
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21.
Dezember 1999 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden
Neusiedl am See und Gols
LGBL_BU_20000113_3Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21.
Dezember 1999 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden
Neusiedl am See und GolsGazette13.01.2000
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Dezember 1999 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Neusiedl am See und Gols
Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 25/1997, wird verordnet:
§ 1
Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Neusiedl am See (KG 32016 Neusiedl am See) und Gols (KG 32008 Gols) wird derart geändert, dass die Grundstücke Nr. 6181/2 bis 6181/8 sowie die Grundstücke Nr. 6184/37 bis 6184/117 der Katastralgemeinde Neusiedl am See von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Katastralgemeinde Gols eingegliedert werden.
§ 2
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufs ist in den technischen Unterlagen des Vermessungsamtes Neusiedl am See einzusehen.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.