Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Dezember
1999, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen
Wirkungsbereiches der Gemeinden Wimpassing an der Leitha, Pamhagen
und Wallern im Burgenland aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei
auf die jeweils örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen
wird