Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000, mit der
nähere Regelungen über Leiden und Gebrechen, die Versorgung mit orthopädischen
und anderen Hilfsmitteln sowie Zuschüsse zur behindertengerechten Adaptierung
von Privatfahrzeugen nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000
festgesetzt werden