Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000 betreffend
die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die
Gemeinde Großpetersdorf | Omnilex
LGBL_BU_20000211_18•Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000 betreffend
die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die
Gemeinde Großpetersdorf
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000 betreffend
die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die
Gemeinde Großpetersdorf
LGBL_BU_20000211_18Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000 betreffend
die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die
Gemeinde GroßpetersdorfGazette11.02.2000
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Großpetersdorf
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBL. Nr. 37/1965 in der geltenden Fassung, wird verordnet:
§ 1
Der Gemeinde Großpetersdorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.