Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. M„rz
2000 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters in der
Stadtgemeinde Neufeld an der Leitha | Omnilex
LGBL_BU_20000403_31•Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. M„rz
2000 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters in der
Stadtgemeinde Neufeld an der Leitha
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. M„rz
2000 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters in der
Stadtgemeinde Neufeld an der Leitha
LGBL_BU_20000403_31Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. M„rz
2000 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters in der
Stadtgemeinde Neufeld an der LeithaGazette03.04.2000
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. März 2000 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters in der Stadtgemeinde Neufeld an der Leitha
Aufgrund der §§ 3 und 77 Abs. 3 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 1/2000, wird verordnet:
§ 1
Für die Stadtgemeinde Neufeld an der Leitha wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
(1) Als Wahltag wird der 18. Juni 2000 festgesetzt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 2. Juli 2000 festgesetzt.