Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Juli 2000, mit der die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000, mit der die Burgenländische Jagdverordnung geändert wird, geändert wird
Aufgrund der §§ 3 Abs. 3, 30, 78 Abs. 4, 82 Abs. 1 und 3, 88 Abs. 13, 91 Abs. 2, 98 Abs. 1, 99 Abs. 7, 131 Abs. 3 und 201 Abs. 2 des Bgld. Jagdgesetzes 1988, LGBl. Nr. 11/1989, zuletzt geändert mit Gesetz LGBl. Nr. 55/1997, wird verordnet:
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000, mit der die Burgenländische Jagdverordnung geändert wird, LGBl. Nr. 17, wird wie folgt geändert:
Die Z 16 lautet:
„16. Die Anlagen 26 und 27 werden entsprechend den Anlagen zu dieser Verordnung gestaltet."
Für die Landesregierung:
Rittsteuer
Abschusspläne nicht darstellbar.