Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. Jänner 2001 über die
Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters in den Stadtgemeinden Frauenkirchen
und Purbach am Neusiedler See | Omnilex
LGBL_BU_20010109_1•Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. Jänner 2001 über die
Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters in den Stadtgemeinden Frauenkirchen
und Purbach am Neusiedler See
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. Jänner 2001 über die
Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters in den Stadtgemeinden Frauenkirchen
und Purbach am Neusiedler See
LGBL_BU_20010109_1Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. Jänner 2001 über die
Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters in den Stadtgemeinden Frauenkirchen
und Purbach am Neusiedler SeeGazette09.01.2001
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. Jänner 2001 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters in den Stadtgemeinden Frauenkirchen und Purbach am Neusiedler See
Aufgrund der §§ 3 und 77 Abs. 3 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 1/2000, wird verordnet:
§ 1
Für die Stadtgemeinden Frauenkirchen und Purbach am Neusiedler See wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
(1) Als Wahltag wird der 25. März 2001 festgesetzt.
(2) Für die Stadtgemeinde Purbach am Neusiedler See wird als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters der 8. April 2001 festgesetzt.
§ 3
Stichtag für die Neuwahl des Bürgermeisters ist der 9. Jänner 2001.