LGBL_BU_20011218_57•Verordnung, mit der die Referate auf die Mitglieder der Landesregierung aufgeteilt werden (Referatseinteilung)
LGBL_BU_20011218_57Verordnung, mit der die Referate auf die Mitglieder der Landesregierung aufgeteilt werden (Referatseinteilung)Gazette18.12.2001
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. November 2001, mit der die Referate auf die Mitglieder der Landesregierung aufgeteilt werden (Referatseinteilung)
Auf Grund des Art. 59 L-VG und des Art. 103 Abs. 2 B-VG wird verordnet:
Artikel 1
Die Angelegenheiten der Landesverwaltung, der mittelbaren Bundesverwaltung und der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes werden auf die Mitglieder der Landesregierung wie folgt aufgeteilt:
Landeshauptmann Hans Nießl
Innerer Dienst, Revision und Controlling; Regierungssitzungen, Regierungsvorlagen; Verfassungsdienst; Bundesverfassung, Landesverfassung, Landesgesetzgebung; Allgemeine Rechtsangelegenheiten; Abschließende Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen; Angelegenheiten der europäischen Integration und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit; Angelegenheiten der Statistik, der Volkszählung und der Mikrozensuserhebung; Zentrale und dezentrale Datenverarbeitung und Informationstechnik; Koordinierende Maßnahmen in Angelegenheiten der umfassenden Landesverteidigung, des Umweltschutzes und der Verkehrsplanung; Angelegenheiten der Verkehrsverbünde; Stiftungs- und Fondswesen (mit Ausnahme der Schulstiftungen und kirchlichen Stiftungen); Vereinsangelegenheiten; Organisation von Behörden und sonstigen Dienststellen des Landes; Verwaltungsschule des Landes; Unterbringung der Landesdienststellen und damit im Zusammenhang stehender Liegenschaftserwerb; Allgemeines Beschaffungswesen; Bürgerinitiative und Bürgerbegutachtung, soweit diese Angelegenheiten nicht in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Mitglieds der Landesregierung fallen; Mediendienst und Bürgerservice; Angelegenheiten der Sprachminderheiten; Hoheitszeichen, Landessymbole; Bundesgrenzen, Landesgrenzen; Angelegenheiten der Verbindungsstelle der Bundesländer; Redaktion des Landesgesetz- und Landesamtsblatts; Bestellung der Mitglieder des Landesagrarsenats; Mitwirkung bei der Führung der Bundesgendarmerie im Bereich des Landes; Auszeichnungen und Titel; Ehrengaben, Gnadengaben; Repräsentationen; Angelegenheiten und koordinierende Maßnahmen, die nicht einem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind; Bezugsrechtliche Angelegenheiten der Mitglieder der Landesregierung, des Landtags und sonstiger vom Burgenländischen Landesbezügegesetz erfasster Personen; Dienstrecht und Personalangelegenheiten der öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Bediensteten des Landes einschließlich jener Bediensteten, die nach einem Kollektivvertrag entlohnt werden, soweit deren Personalangelegenheiten nicht in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Mitglieds der Landesregierung fallen; Ruhebezugsrechtliche Angelegenheiten der Bürgermeister; Dienstrecht der Gemeindebediensteten (ausgenommen das Dienstrecht der Kindergärtner[innen] und Erzieher[innen] an Horten und an Schülerheimen) einschließlich der Ausübung des Aufsichtsrechts in diesen Angelegenheiten; Personalangelegenheiten der Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände, sofern die Zuständigkeit der Landesregierung gegeben ist; Dienstrecht und Personalangelegenheiten der in den Landesdienst aufgenommenen Musiklehrer; Folgende Wirtschaftsbeteiligungen des Landes: Wirtschaftsservice Burgenland Aktiengesellschaft - WiBAG, Regionalmanagement Burgenland Ges.m.b.H., Kabel-TV Burgenland Ges.m.b.H., Erstes Burgenländisches Rechenzentrum Ges.m.b.H, Schloß Esterhazy Management Ges.m.b.H.; Angelegenheiten des Rechnungshofs;
Rechtliche Angelegenheiten der örtlichen und überörtlichen Raumplanung;
Fachliche Angelegenheiten der örtlichen und überörtlichen Raumplanung;
Angelegenheiten der Wohnbauförderung; Umfassende Dorferneuerung; Angelegenheiten des Sports außerhalb der Schulen einschließlich der Förderung.
Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Franz Steindl
Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung; Aufsicht über die Gemeinden und die Gemeindeverbände, beim Bgld. Müllverband eingeschränkt auf die finanzielle Aufsicht; Landes-Polizeistrafgesetz und örtliche Sicherheitspolizei;
Bedarfszuweisungen an Gemeinden; Gemeindeabgaben; Finanzstatistik der Gemeinden;
Gemeindenamen, Gemeindewappen und Gemeindefarben;
Staatsbürgerschaftsangelegenheiten; Bundespräsidentenwahlen; Wahlen in die allgemeinen Vertretungskörper; Bürgermeisterwahlen; Volksabstimmungen und Volksbegehren; Gemeindevolksrechte; Personenstandsangelegenheiten; Allgemeiner Zivil- und Katastrophenschutz; Flüchtlingswesen; Feuerwehrwesen, Feuerpolizei;
Geistige und Zivile Landesverteidigung; Kriegsgräberfürsorge;
Sammelbewilligungen; Melde- und Fremdenwesen; Verrechnungswesen;
Vermögensrechnung; Kassen- und Zahlungsdienst; Kapitalien- und Schuldenbuchführung; Bezüge-, Gehalts- und Lohnverrechnung; Vorbereitung des Landesrechnungsabschlusses; Finanzielle Aufsicht über die Verwaltung und Gebarung der Landesanstalten, unbeschadet der fachlichen Aufsicht durch die zuständigen Mitglieder der Landesregierung; Finanzielle Aufsicht über die Buchhaltung und Gebarung sämtlicher dem Amt der Landesregierung nachgeordneter Ämter; Mehrphasenbuchhaltung; Angelegenheiten des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel einschließlich der Nationalparkgesellschaft Neusiedler See-Seewinkel;
Angelegenheiten des Dienstrechts der Lehrer für öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen sowie Behördenzuständigkeit zur Ausübung der Diensthoheit über die Lehrer für öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, soweit nicht andere Behörden auf Grund der gemäß Art. 14 Abs. 4 lit. a B-VG ergehenden Gesetze damit betraut sind; Zusammensetzung und Gliederung des Kollegiums des Landesschulrats sowie der Kollegien der Bezirksschulräte, einschließlich der Bestellung der Mitglieder dieser Kollegien und ihrer Entschädigung; Äußere Organisation (Aufbau, Organisationsform, Errichtung, Erhaltung, Auflassung, Sprengel, Klassenschülerzahlen und Unterrichtszeit) der allgemeinbildenden Pflichtschulen;
Äußere Organisation der öffentlichen Schülerheime, die ausschließlich oder vorwiegend für Schüler von Pflichtschulen (außer den Landesberufsschulheimen) bestimmt sind; Dienstpostenplan der Lehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen;
Verwaltung der Landessonderschulen, der Privatschulen des Landes sowie der angeschlossenen Schülerheime; Kindergärten, Kinderkrippen, Tagesheimstätten und Horte, einschließlich der fachlichen Anstellungserfordernisse sowie der Angelegenheiten des Dienst- und Besoldungsrechts der vom Land, den Gemeinden oder Gemeindeverbänden angestellten Kindergärtner(innen) und Erzieher(innen) an Horten und an Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schüler von Pflichtschulen (mit Ausnahme der Berufsschulen) bestimmt sind;
Schulgesundheitspflege; Landesbildstelle und Bezirksbildstellen (audio-visuelle Lehrmittel); Studienförderung mit Ausnahme für die Studierenden des Studiums aller Kunstrichtungen; Zweckzuschüsse zu den Pflichtschulbauten der Gemeinden;
Schulstiftungen und kirchliche Stiftungen; Kultusangelegenheiten;
Außerschulische Jugendbildung (Landesjugendreferat); Jugendherbergen;
Landesjugendheim Altenmarkt.
Landesrat Paul Rittsteuer
Agrarangelegenheiten; Bodenreform (Grundzusammenlegung, Flurbereinigung, Agrargemeinschaften, landwirtschaftliches Siedlungswesen und landwirtschaftliches Bringungsrecht); Angelegenheiten des Landesagrarsenats und der Obereinigungskommission; Grundverkehrsrecht; Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung; Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen, Dienstrecht der Lehrer an diesen Schulen; Arbeitsrecht sowie Arbeiter- und Angestelltenschutz, soweit es sich um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte handelt; Aufsicht über die Landwirtschaftskammer und die Tierärztekammer; Land- und Forstwirtschaftsinspektion; Landwirtschaftlicher Grenzbesitz;
Landwirtschaftliche Marktordnung; Landwirtschaftsförderung; Jagd- und Fischereiwesen; Buschenschankwesen; Elementarschäden; Bodenschutz und Pflanzenschutz; Veterinärwesen; Tierschutz, Tierzucht und Tierhaltung;
Tierseuchenbekämpfung; Tierkörperverwertung; Tierärztliche Praxen und Hausapotheken; Futtermittelrecht; Weinrechtliche Angelegenheiten sowie Fragen des Weinmarketings einschließlich der Wirtschaftsbeteiligung des Landes an der Österreichischen Weinmarketingservicegesellschaft mbH.; Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege; Biologische Station Neusiedler See; Fachgutachten auf dem Gebiet der Landwirtschaft; Forstwesen;
Forstliche Förderungsmaßnahmen; Forstgärten; Forstaufschließung; Angelegenheiten der Urbarialgemeinden; Wasserwirtschaftliche Rahmenplanung; Hydrographie;
Gewässeraufsicht und Wassergütekontrolle, soweit es sich nicht um Bäderhygiene und Trinkwasser handelt; Siedlungswasserbau; Flussbau und landwirtschaftlicher Wasserbau (Ent- und Bewässerung); Technische Angelegenheiten und Sachverständigendienst im Bereich der Wasser- und Abfallwirtschaft einschließlich der gefährlichen Stoffe und der Altlastensanierung; Verwaltung des öffentlichen Wasserguts; Wasserbuchdienst; Angelegenheiten des Gemeindeinvestitionsfonds; Angelegenheiten der Grenzgewässerkommission; Technische Angelegenheiten (Projektierung, Bau und Erhaltung) der Güterwege und Hofzufahrten; Förderung des Baus und der Erhaltung von Güterwegen und Hofzufahrten; Elektrifizierung ländlicher Gebiete; Technische Angelegenheiten (Planung, Projektierung, Bau und Erhaltung) von Radwanderwegen; Fachtechnische Gutachten für den ländlichen Wege- und Brückenbau; Dienstrecht und Personalangelegenheiten der Bediensteten der Abteilungen 4b und 9, die nach einem Kollektivvertrag entlohnt werden.
Landesrat Helmut Bieler
Landeshaushalt; Landesrechnungsabschluss; Verwaltung des Landesvermögens, soweit nicht andere Mitglieder der Landesregierung zuständig sind;
Wirtschaftsbeteiligung des Landes an der EB- und Hypo-Bank Burgenland AG;
Landesanleihen und Landesdarlehen; Bundesabgaben, Landessteuern, -abgaben, - umlagen und -gebühren; Landeshaftungen und damit im Zusammenhang stehende Betriebsprüfungen; Finanzausgleich; Geld-, Kredit- und Bankwesen - ausgenommen Sparkassenwesen; Finanzstatistik; Vermögensauseinandersetzungen des Landes mit Gebietskörperschaften; Vermögenssicherung und Vermögensverfall; Angelegenheiten des Straßenbaus, insbesondere Projektierung, Bau und Erhaltung der Landes- und Bundesstraßen, einschließlich der Autobahnen und Autostraßen; Angelegenheiten des Brückenbaus, insbesondere Projektierung, Bau und Erhaltung; Bodenprüfung;
Vermessungswesen; Sachverständigengutachten auf den Gebieten der Hochbautechnik, der Statik und der Verkehrstechnik; Technische Angelegenheiten des Luftfahrtwesens; Technische Angelegenheiten der Kraftwagenzentralbetriebsleitung; Landes- und Bundesgebäudeverwaltung; Hochbauten des Landes und des Bundes; Normenwesen; Zivilingenieure und Ziviltechniker; Baugewerbeprüfungen; Förderung des Volks- und Erwachsenenbildungswesens; Volksbüchereien; Angelegenheiten der zeitgenössischen bildenden und darstellenden Kunst; Denkmal- und Ortsbildpflege;
Literaturforschung; Musikpflege einschließlich außerschulischer Musikerziehung;
Kulturelle und wissenschaftliche Veranstaltungen (insbesondere musikalische Veranstaltungen sowie Ausstellungen, Tagungen, Vorträge);
Kulturfilmangelegenheiten; Studienförderung für die Studierenden der Studien aller Kunstrichtungen; Joseph Haydn - Konservatorium; Landesmuseen;
Heimatmuseen; Förderung der Naturwissenschaften, der Archäologie und der Volkskunde; Bodendenkmalpflege; Heimat- und Brauchtumspflege;
Volkskulturangelegenheiten; Fachhochschulen; Wissenschaftlicher und fachtechnischer Archiv- und Bibliotheksdienst; Landeskundliche Forschungsstelle;
Förderung der Geisteswissenschaften; Herausgabe und Verwaltung landeseigener Publikationen, soweit nicht andere Mitglieder der Landesregierung zuständig sind; Verwaltung des Landesgesetz- und Landesamtsblatts.
Landesrat Dr. Peter Rezar
Sozialversicherung; Aufsicht über die Sozialversicherungsträger; Sozialhilfe, Sozialbetreuung und Hauskrankenpflege; Jugendwohlfahrt; Angelegenheiten des Kinder- und Jugendanwalts; Opferfürsorge; Landesfonds für die Opfer des Krieges und Faschismus; Flüchtlingsbetreuung; Pflegebezogene Geld- und Sachleistungen;
Angelegenheiten der Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland;
Angelegenheiten der Altenwohn- und Pflegeheime sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Jugendwohlfahrt; Behinderteneinstellungsgesetz;
Außerordentliche Zuwendungen in sozialen Härtefällen; Angelegenheiten der Tuberkulosehilfe und Tuberkulosebekämpfung; Arbeitsrecht sowie Arbeiter- und Angestelltenschutz, ausgenommen den land- und forstwirtschaftlichen Bereich;
Arbeitnehmerförderung; Gesundheitswesen; Sanitäre Aufsicht;
Gemeindesanitätswesen; Angelegenheiten des Burgenländischen Gesundheits- und Patientenanwalts; Aufsicht über die Ärztekammer für das Burgenland;
Suchtbekämpfungskoordination; Leichen- und Bestattungswesen; Hebammenwesen;
Rettungswesen; Besorgung der Geschäfte des Landessanitätsrats; im Zusammenhang mit der Dorferneuerung stehende Aspekte des Gesundheitswesens;
Seniorenangelegenheiten; Nahrungsmittelkontrolle; Angelegenheiten der Krankenanstalten und Pflegeanstalten (mit Ausnahme der Personalangelegenheiten) sowie der Ausbildung des Krankenpflegepersonals einschließlich der Fachaufsicht;
Angelegenheiten der Burgenländischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H.;
Angelegenheiten des Burgenländischen Krankenanstalten-Finanzierungsfonds;
Kurortewesen und natürliche Heilvorkommen; Angelegenheiten des Zivildienstes;
Aufsicht über den Landesverband "Burgenland Tourismus".
Landesrat Karl Kaplan
Gewerberecht; Baurecht; Energierecht einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Preisregelung und Preisüberwachung; Bergrecht; Marken- und Musterschutz, unlauterer Wettbewerb; Patentwesen; Eich- und Messwesen; Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie Kapitalgesellschaften;
Veranstaltungswesen; Lichtspielwesen; Angelegenheiten der Wirtschaftskammer;
Sparkassen; Wirtschaftstreuhänder; Wirtschaftsförderung; Durchführung der gemeinsamen regionalen gewerblich-industriellen Wirtschaftsförderung von Bund und Land Burgenland; Erschließung und Nutzung von Bodenschätzen; Angelegenheiten der Bewirtschaftung und der wirtschaftlichen Landesverteidigung;
Devisenangelegenheiten; Außenhandelsangelegenheiten; Wasserrecht;
Kraftfahrwesen, Kraftfahrlinien; Straßenpolizei; Straßenverwaltungsrecht;
Eisenbahnwesen; Schifffahrtsrecht; Zivilluftfahrt; Rechtliche Angelegenheiten des Maschinenwesens, Dampfkessel- und Heizungswesens; Rechtliche Angelegenheiten der Güterwege und Hofzufahrten; Rechtliche Angelegenheiten der Abfallwirtschaft und der Altlastensanierung; Angelegenheiten des Dienstrechts der Lehrer für öffentliche Berufsschulen sowie Behördenzuständigkeit zur Ausübung der Diensthoheit über die Lehrer für öffentliche Berufsschulen, soweit nicht andere Behörden auf Grund der gemäß Art. 14 Abs. 4 lit. a B-VG ergehenden Gesetze damit betraut sind; Äußere Organisation (Aufbau, Organisationsform, Errichtung, Erhaltung, Auflassung, Sprengel, Klassenschülerzahlen und Unterrichtszeit) der Berufsschulen; Äußere Organisation der Schülerheime der Landesberufsschulen;
Dienstpostenplan der Lehrer für Berufsschulen; Verwaltung der Landesberufsschulen; Ausübung der Mitgliedschaft des Landes im Verein "Freunde des Gewerbe-Gymnasiums Güssing"; Folgende Wirtschaftsbeteiligungen des Landes:
BEWAG - Burgenländische Elektrizitätswirtschafts AG, Verbund-Austria Hydro-Power AG; UNIQA Versicherungen AG, Kurbad Tatzmannsdorf AG, Basaltwerk Pauliberg Ges.m.b.H., Heilbad Sauerbrunn Betriebsgesellschaft m.b.H., Burgenland Holding AG, Burgenland Tours Ges.m.b.H., IGM-Industrie- und Gewerbepark Mittelburgenland Erwerbs-, Erschließungs- und Errichtungs-Gesellschaft mbH, Thermengolfanlagen Loipersdorf/Fürstenfeld/Rudersdorf Betriebsges.m.b.H. Co. KG; Angelegenheiten des Tourismus einschließlich der Förderung; Ausbau von See- und Freibädern; Camping- und Mobilheimwesen; Apotheker und Dentisten; Grundlagenforschung in Bezug auf Lagerstätten.
Landesrätin Verena Dunst
Grundsatzangelegenheiten der Frauenpolitik sowie der spezifischen Frauenförderung; Koordinierung der umfassenden Berücksichtigung von Frauenfragen (Gender Mainstreaming) einschließlich der fachlichen Vertretung in entsprechenden Gremien oder Arbeitsgruppen; Konzeption und Koordination der Förderung von frauenspezifischen Einrichtungen, Projekten und Initiativen; Koordinierung von Frauenangelegenheiten im regionalpolitischen und europäischen Kontext; Familienpolitische Angelegenheiten, insbesondere Familienberatung und Familienservice sowie Familienförderung; Jugendschutz; Technische Angelegenheiten des Maschinenwesens; Technische Angelegenheiten des Elektrizitätswesens; Technische Angelegenheiten des Dampfkessel- und Kraftfahrzeugwesens; Technische Angelegenheiten des Heizungswesens; Technische Angelegenheiten des Seilbahn- und Aufzugswesens; Technische Angelegenheiten der Industrie- und Gewerbetechnik; Technische Angelegenheiten der Binnenschifffahrt; Technische Angelegenheiten der allgemeinen Lärmbekämpfung; Technische Angelegenheiten des Gaswesens; Technische Angelegenheiten des Bedienstetenschutzes; Technische Angelegenheiten der Luftschadstoffe; Technische Sachverständigengutachten in den oben genannten Angelegenheiten; Lastverteilung;
Konzessionsprüfungen im Gas- und Wasserinstallationsgewerbe;
Konzessionsprüfungen im Elektroinstallationsgewerbe und im Gewerbe der Errichtung und Überprüfung von Blitzschutzanlagen; Technische Angelegenheiten des Strahlenschutzes; Rechtliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes;
Chemikalienwesen; Luftreinhaltung und Immissionsschutz; Konsumentenschutz, Schuldnerberatung; Preisregelung und Preisüberwachung, soweit diese nicht im Zusammenhang mit dem Energierecht steht.
Artikel 2
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. Jänner 2001, mit der die Referate auf die Mitglieder der Landesregierung aufgeteilt werden (Referatseinteilung), LGBl. Nr. 2, außer Kraft.
Für die Landesregierung:
Nießl
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