Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 13. November 2002 über die Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Landtages
Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Landtagswahlordnung 1995 - LTWO 1995, LGBl. Nr. 4/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 32/2001, wird kundgemacht:
§ 1
Aufgrund des Ergebnisses der Ordentlichen Volkszählung vom 15. Mai 1991 entfällt auf die im § 2 Abs. 2 LTWO 1995 angeführten Wahlkreise folgende Zahl von Mandaten:
Wahlkreis Gebiete Mandate
Wahlkreis 1 politischer Bezirk Neusiedl am See 7 Mandate
Wahlkreis 2 Freistädte Eisenstadt und Rust sowie
politischer Bezirk Eisenstadt-Umgebung 7 Mandate
Wahlkreis 3 politischer Bezirk Mattersburg 5 Mandate
Wahlkreis 4 politischer Bezirk Oberpullendorf 5 Mandate
Wahlkreis 5 politischer Bezirk Oberwart 7 Mandate
Wahlkreis 6 politischer Bezirk Güssing 3 Mandate
Wahlkreis 7 politischer Bezirk Jennersdorf 2 Mandate
§ 2
Die Verteilung der Mandate gemäß § 1 ist allen Wahlen des Landtages zugrunde zu legen, die vom Wirksamkeitsbeginn der Kundmachung an bis zur Verlautbarung der Kundmachung der Mandatsverteilung aufgrund der jeweils nächsten Ordentlichen oder Außerordentlichen Volkszählung stattfinden.
Der Landeshauptmann:
Nießl