Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Dezember 2002, mit der die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000, mit der nähere Regelungen über Leiden und Gebrechen, die Versorgung mit orthopädischen und anderen Hilfsmitteln sowie Zuschüsse zur behindertengerechten Adaptierung von Privatfahrzeugen nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2002 festgesetzt werden, geändert wird
Auf Grund der §§ 18 Abs. 3, 22 Abs. 2 und 24 Abs. 1 Z 5 des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000, LGBl. Nr. 5, wird verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000, LGBl. Nr. 12 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 69/2001, mit der nähere Regelungen über Leiden und Gebrechen, die Versorgung mit orthopädischen und anderen Hilfsmitteln sowie Zuschüsse zur behindertengerechten Adaptierung von Privatfahrzeugen nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000 festgesetzt werden, wird wie folgt geändert:
Im § 3 Abs. 2 wird der Betrag „730 Euro" durch den Betrag „744,6 Euro" ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft.
Für die Landesregierung:
Dr. Rezar