Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Juni 2003, mit der die Bgld. Wohnbauförderungs- und Sanierungsdarlehens-Verordnung 1991 geändert wird
Auf Grund der §§ 20 und 26 des Bgld. Wohnbauförderungsgesetzes 1991, LGBl. Nr. 53, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 38/2002, wird verordnet:
Die Bgld. Wohnbauförderungs- und Sanierungsdarlehens-Verordnung 1991, LGBl. Nr. 54, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 46/2002, wird wie folgt geändert:
Im § 14 Abs. 1 Z 2 wird der Betrag „7.270 Euro" durch den Betrag „14.540 Euro" ersetzt.