Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Juli 2004 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Siegendorf StF: LGBl. Nr. 50/2004
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, wird verordnet:
Der Gemeinde Siegendorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.