Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 17. Jänner 2005 betreffend die Aufhebung der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Oberwart vom 25. November 2004, Zl. 1726-1/2004, mit der eine straßenpolizeiliche Regelung für das Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Oberwart getroffen wird
Auf Grund der §§ 23 und 89 Abs. 2 der Bgld. Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, wird verfügt:
Die Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Oberwart vom 25. November 2004, Zl. 1726-1/2004, mit der eine Geschwindigkeitsbeschränkung (30 km/h) für einen Abschnitt der Unteren Hochstraße erlassen wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.