Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. Juni 2005, mit der die Verordnung zur Bekämpfung des Feuerbrandes geändert wird
Auf Grund des § 15 Abs. 2 Z 2 des Bgld. Pflanzenschutzgesetzes 2003, LGBl. Nr. 47/2004, wird verordnet:
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 8. April 2003 zur Bekämpfung des Feuerbrandes, LGBl. Nr. 19/2003, wird wie folgt geändert:
§ 8 Abs. 1 lautet:
„(1) Das Verbringen von Bienenvölkern aus Befallszonen in feuerbrandfreie Gebiete oder in andere Befallszonen ist in der Zeit vom 15. März bis 30. Juni jeden Jahres verboten."