Gesetz vom 28. April 2005, mit dem das Bürgermeister-Pensionsgesetz und das Gesetz LGBl. Nr. 30/2004 geändert werden
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Bürgermeister-Pensionsgesetz 1979, LGBl. Nr. 19, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 30/2004, wird wie folgt geändert:
„§ 5
Bei der Bemessung des Witwen- und Witwerversorgungsbezuges nach § 4 sind die §§ 17 bis 19 und 107a Abs. 6 LBPG 2002 in der jeweils geltenden Fassung mit der Maßgabe anzuwenden, dass der verstorbene Bürgermeister an die Stelle des verstorbenen Beamten tritt."
Artikel II
Im Artikel II Abs. 1 tritt an die Stelle der Wortfolge „ihr