Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 26. September 2005 betreffend die Aufhebung der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Jabing vom 02.08.2005, Zahl: 640- 0/2005, mit der aus Anlass von Arbeiten auf Güterwegen Verkehrsverbote und Verkehrsbeschränkungen für das Gemeindegebiet der Gemeinde Jabing erlassen werden
Auf Grund der §§ 23 und 89 Abs. 2 der Bgld. Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, wird verfügt:
Die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Jabing vom 02.08.2005, Zahl: 640-0/2005, mit der aus Anlass von Arbeiten auf Güterwegen Verkehrsverbote und Verkehrsbeschränkungen für das Gemeindegebiet der Gemeinde Jabing erlassen werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.