Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. September 2005, mit der die Verordnung betreffend die Festsetzung der Form der für die Totenbeschau zu verwendenden Drucksorten und der Form der Drucksorte für den Leichenpass geändert wird
Auf Grund des § 11 des Burgenländischen Leichen- und Bestattungswesengesetzes, LGBl. Nr. 16/1970, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 39/2002, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der die Form der für die Totenbeschau zu verwendenden Drucksorten und die Form der Drucksorte für den Leichenpass festgesetzt wird, LGBl. Nr. 41/1971, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 39/1985, wird wie folgt geändert:
Die in der Verordnung enthaltene Anlage 2 ist durch das in der Anlage enthaltene Muster zu ersetzen.