Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Oktober 2005, mit der die Verordnung über die Errichtung des Regionalverbandes Leithaauen geändert wird
Aufgrund des § 9 Abs. 1 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 20/2003, wird verordnet:
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung über die Errichtung des touristischen Regionalverbandes Leithaauen, LGBl. Nr. 58/1994, in der Fassung, LGBl. Nr. 24/1997, wird wie folgt geändert:
Im § 2 entfallen die Gemeindenamen „Edelstal" und „Kittsee".