Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Dezember 2005, mit der die Verordnung betreffend Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Dienststellen des Landes mit Ausnahme der vom Wirkungsbereich der KRAGES erfassten Dienststellen (Frauenförderprogramm) geändert wird
Auf Grund des § 34 Abs. 1 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes - L-GBG, LGBl. Nr. 59/1997, i.d.g.F. wird verordnet:
§ 1
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27.7.1999, LGBl. Nr. 48/1999, betreffend Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Dienststellen des Landes mit Ausnahme der vom Wirkungsbereich der KRAGES erfassten Dienststellen (Frauenförderprogramm) wird wie folgt geändert:
Die Anlage A (Statistik) der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26.11.2002, LGBl. Nr. 112, betreffend Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Dienststellen des Landes mit Ausnahme der vom Wirkungsbereich der KRAGES erfassten Dienststellen (Frauenförderprogramm), wird durch die Anlage A der vorliegenden Verordnung ersetzt.
§ 2
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Anlage A (Statistik) der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26.11.2002, LGBl. Nr. 112, mit der die Verordnung betreffend Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Dienststellen des Landes mit Ausnahme der vom Wirkungsbereich der KRAGES erfassten Dienststellen (Frauenförderprogramm) geändert wird, außer Kraft.