Der Landtag hat in Ausführung des Pflanzenschutzgrundsatzgesetzes, BGBl. I Nr. 140/1999, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 87/2005, beschlossen:
Das Bgld. Pflanzenschutzgesetz 2003, LGBl. Nr. 47/2004, wird wie folgt geändert:
„(4) Der Austausch von Daten, die in Vollziehung dieses Gesetzes erhoben worden sind, ist nur dann zulässig, wenn dies