Gesetz vom 5. Juli 2007, mit dem das Tagesheimstättengesetz geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz vom 8. Juli 1999 über die Errichtung von Tagesheimstätten, (Tagesheimstättengesetz), LGBl. Nr. 53/1999, zuletzt geändert durch Gesetz LGBl. Nr. 73/2005, wird wie folgt geändert:
In § 8 Abs. 2 wird die Zahl „2006/2007" durch die Zahl „2008/2009" ersetzt.