Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 18. September 2007 betreffend die Aufhebung der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Oberwart vom 15. Mai 2007, Zahl:
034/14-9/2007, mit der für die östliche Straßenseite der Röntgengasse eine Kurzparkzone mit einer Kurzparkdauer von 120 Minuten bestimmt wird
LGBl. Nr. 60/2007
Auf Grund des § 89 Abs. 2 Burgenländische Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55, in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960, BGBl. Nr. 159 idgF, wird verfügt:
Die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Oberwart vom 15. Mai 2007, Zahl: 034/14-9/2007, mit der für die östliche Straßenseite der Röntgengasse eine Kurzparkzone mit einer Kurzparkdauer von 120 Minuten bestimmt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.