Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 8. Oktober 2007 betreffend die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Pinkafeld vom 28. Juni 2007, ohne Zahl, mit der ein Verbot des Konsums von alkoholischen Getränken im Schlosspark der Gemeinde Pinkafeld angeordnet wird
Auf Grund der §§ 59 und 89 Abs. 2 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55, wird verfügt:
Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Pinkafeld vom 28. Juni 2007, ohne Zahl, mit der ein Verbot des Konsums von alkoholischen Getränken im Schlosspark der Gemeinde Pinkafeld angeordnet wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.