Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. November 2007, mit der die Verordnung über die Neufestsetzung der Tourismusabgaben geändert wird
Aufgrund des § 26 Abs. 4 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 33/2007, wird verordnet:
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung über die Neufestsetzung der Tourismusabgaben, LGBl. Nr. 51/2006, wird wie folgt geändert:
Im § 5 lit. a bis f wird jeweils das Wort „Nutzfläche" durch die Wortfolge „verbaute Fläche" ersetzt.