Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Feber 2008, mit der die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung, mit der eine Kurordnung für den Kurort Bad Sauerbrunn erlassen wird, geändert wird
Aufgrund der §§ 25 und 29 des Burgenländischen Heilvorkommen- und Kurortegesetzes 1963, LGBl. Nr. 15, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 32/2001, wird verordnet:
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung, mit der eine Kurordnung für den Kurort Bad Sauerbrunn erlassen wird, LGBl. Nr. 70/1995, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 72/2001, wird wie folgt geändert:
- § 24 Abs. 1 lautet:
„(1) An Kurtaxe ist für jeden Tag 1,60 Euro zu entrichten."
- Dem § 30 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) § 24 Abs. 1 in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 23/2008 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Ersten des nächsten Monats in Kraft."